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Rente oder Kapital: Was lohnt sich bei der Auszahlung?

Zuletzt aktualisiert 2026-07-21

Die monatliche Rente lohnt sich, wenn Sie das Break-even-Alter überschreiten — bei üblichen Betriebsrenten liegt es zwischen 80 und 90 Jahren. Die Kapitalauszahlung lohnt sich, wenn Sie das Geld vererben, Schulden tilgen oder selbst anlegen wollen. Beides ist voll steuerpflichtig, aber unterschiedlich.

Wie berechne ich den Break-even zwischen Rente und Kapital?

Der Break-even ist die einfachste belastbare Kennzahl: Kapitalbetrag geteilt durch die Jahresrente ergibt die Zahl der Jahre, bis die Rentenzahlungen die Einmalzahlung eingeholt haben.

Ein typisches Beispiel aus einer Direktversicherung: 100.000 € Kapital oder 400 € Rente im Monat. Das sind 4.800 € im Jahr, also 20,8 Jahre bis zum nominalen Break-even. Bei Rentenbeginn mit 67 liegt dieser Punkt bei etwa 88 Jahren.

Diese Rechnung ist bewusst nominal. Legen Sie das Kapital an, verschiebt sich der Break-even deutlich nach hinten: bei 4% Rendite auf das entnommene Kapital reicht die Rente oft erst jenseits des 95. Lebensjahres heran. Umgekehrt steigen viele Betriebsrenten jährlich um 1% oder werden regelmäßig angepasst, was den Punkt wieder nach vorne holt.

Wie werden Rente und Kapitalauszahlung besteuert?

Beide Varianten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig, wenn die Beiträge aus unversteuertem Einkommen stammen (nachgelagerte Besteuerung nach § 22 EStG). Das gilt für die klassische Entgeltumwandlung.

Der Unterschied liegt in der Progression. Die monatliche Rente verteilt sich auf viele Jahre mit meist niedrigem Steuersatz im Ruhestand. Die Kapitalauszahlung trifft Sie in einem einzigen Jahr und kann Sie in den Spitzensteuersatz heben. Für Abfindungen und bestimmte Einmalzahlungen kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Spitze glätten — bei Kapitalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung wird sie von den Finanzämtern jedoch häufig nicht gewährt, weil es an der geforderten Zusammenballung fehlt. Klären Sie das vorab verbindlich, nicht nach der Auszahlung.

Was kostet die Krankenkasse bei der Kapitalauszahlung?

Die Kapitalauszahlung aus einer Betriebsrente ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Kasse rechnet den Betrag auf 120 Monate um (Zehntelregelung) und erhebt zehn Jahre lang Beiträge auf ein Hundertzwanzigstel.

Bei 100.000 € Kapital sind das rechnerisch 833 € im Monat als Bemessungsgrundlage. Abzüglich des Freibetrags für Betriebsrenten (rund 187 € monatlich, Stand 2025) bleiben etwa 646 €, auf die der volle Beitragssatz von rund 17-18% inklusive Pflegeversicherung anfällt — grob 110-120 € im Monat über zehn Jahre, also etwa 13.000-14.000 € insgesamt.

Das ist der Posten, den die meisten Vergleichsrechner unterschlagen. Er verkürzt den Break-even zugunsten der Rente um mehrere Jahre.

Wann ist die monatliche Rente die bessere Wahl?

Die Rente ist die bessere Wahl, wenn Sie das Langlebigkeitsrisiko absichern wollen. Sie zahlt, solange Sie leben — auch mit 100.

Konkret spricht für die Rente: Sie haben wenig andere garantierte Einkünfte neben der gesetzlichen Rente, Ihre Familie ist langlebig, Sie wollen sich nicht um Anlageentscheidungen kümmern, oder eine Hinterbliebenenrente ist mitversichert. Prüfen Sie in Ihrem Ratgeber zur Reichweite Ihrer Ersparnisse, wie groß die Lücke ohne diese garantierte Zahlung wäre.

Wann ist die Kapitalauszahlung die bessere Wahl?

Das Kapital ist die bessere Wahl, wenn Vererbbarkeit oder Flexibilität für Sie schwerer wiegen als Sicherheit.

Konkret spricht für das Kapital: Sie wollen eine Immobilie entschulden und sparen sich damit Zinsen, die über der impliziten Rendite der Rente liegen. Sie haben bereits hohe garantierte Einkünfte und brauchen keine weitere Absicherung. Ihr Gesundheitszustand macht ein Erreichen des Break-even-Alters unwahrscheinlich. Oder Sie wollen das Geld an Kinder weitergeben — eine laufende Rente verfällt beim Tod, sofern keine Garantiezeit vereinbart ist.

Der Punkt, den die meisten Vergleiche falsch stellen

Rente oder Kapital ist keine Renditefrage, sondern eine Versicherungsfrage. Die meisten Rechner vergleichen die interne Verzinsung der Rente mit einer angenommenen Kapitalmarktrendite und kommen fast immer zum Ergebnis "Kapital gewinnt" — weil eine Versicherung, die lebenslang zahlt, im Erwartungswert schlechter abschneiden muss als eine Anlage ohne diese Garantie.

Die richtige Frage ist nicht, welche Variante im Durchschnitt mehr Geld bringt, sondern was passiert, wenn Sie 95 werden und das selbst angelegte Kapital aufgebraucht ist. Wenn Sie dieses Szenario aus anderen Einkünften nicht überstehen, kaufen Sie die Rente — auch wenn der Break-even rechnerisch ungünstig aussieht. Wenn Sie es überstehen, ist das Kapital meist überlegen.

Das Wichtigste in Kürze

Rechnen Sie den Break-even nominal aus, ziehen Sie bei der Kapitalvariante rund 13.000 € Krankenkassenbeiträge je 100.000 € ab, und entscheiden Sie dann nach Ihrem Absicherungsbedarf statt nach der erwarteten Rendite. Modellieren Sie beide Varianten mit Ihren eigenen Zahlen, bevor Sie die Entscheidung unwiderruflich treffen.

Häufige Fragen

Kann ich die Betriebsrente teilweise als Kapital und teilweise als Rente beziehen?
Viele Verträge erlauben eine Teilkapitalisierung, häufig bis zu 30% des Kapitals bei laufender Restrente. Das ist oft der pragmatischste Weg: Sie sichern die Grundversorgung über die Rente und behalten Liquidität für Umbau, Reisen oder Schuldentilgung.
Bis wann muss ich mich zwischen Rente und Kapital entscheiden?
Die Wahl ist in der Regel bis kurz vor Rentenbeginn möglich, oft mit einer Frist von einigen Monaten. Die Entscheidung ist danach unwiderruflich. Fordern Sie beim Versorgungsträger rechtzeitig eine verbindliche Auskunft über beide Beträge an.
Gilt die Fünftelregelung für die Kapitalauszahlung aus der Betriebsrente?
Nicht automatisch. Die Finanzverwaltung gewährt sie bei Kapitalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung häufig nicht, weil keine Zusammenballung von Einkünften im Sinne des § 34 EStG vorliegt. Holen Sie vorab eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt ein.
Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung?
Der Freibetrag liegt bei rund 187 € monatlich (Stand 2025) und wird jährlich angepasst. Nur der Teil der Betriebsrente oberhalb dieses Betrags ist beitragspflichtig — bei der Kapitalauszahlung bezogen auf das Hundertzwanzigstel.
Was passiert mit der Rente, wenn ich früh sterbe?
Ohne vereinbarte Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenabsicherung verfällt die Rente beim Tod. Viele Verträge bieten eine Garantiezeit von zehn Jahren, in der die Zahlungen an Hinterbliebene weiterlaufen. Prüfen Sie diese Klausel, bevor Sie den Break-even bewerten.
Ist die Kapitalauszahlung bei einer Rürup-Rente möglich?
Nein. Die Basisrente (Rürup) ist gesetzlich als lebenslange Leibrente ausgestaltet und nicht kapitalisierbar. Die Wahl zwischen Rente und Kapital stellt sich vor allem bei Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen und Riester-Verträgen — bei Riester sind bis zu 30% Einmalauszahlung zu Rentenbeginn möglich.
Beide Varianten mit Ihren eigenen Zahlen durchrechnen →